Original-Rede aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 26. Januar 2022
Mit dm Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes geben wir unseren Kommunen im Land noch mehr Flexibilität an die Hand, um auf örtliche Bedürfnisse einzugehen und stärken dadurch die kommunale Selbstverwaltung.
Insgesamt packen wir mit diesem Gesetzentwurf fünf Themen an!
Da ist zunächst die Sozialklausel in § 4 Abs. 2 KAG zu nennen. Diese Vorschrift ist eng auszulegen und bedarf einer aufwendigen Prüfung, ob eine Ermäßigung von Gebühren aus sozialen Gründen möglich ist oder nicht. Im Sinne des Bürokratieabbaus, aber auch im Sinne, die Vereine und Verbände in einem Ort besser unterstützen zu können, können zukünftig neben dem sozialen Grund auch Ermäßigungen für soziale oder kulturelle Zwecke und Veranstaltungen erfolgen. Das schafft Vereinfachung und Klarheit auf beiden Seiten, wenn es darum geht das Bürgerhaus dem örtlichen Shanty Chor kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Der nächste Änderungspunkt ist die Einbeziehung von außerordentlicher Abschreibung bei Abgangsverlusten in eine Gebührenkalkulation.