Informationen zu den ersten Erleichterungen im Umgang mit dem Corona-Virus

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch das disziplinierte und vorbildliche Verhalten der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern in den letzten Wochen ist es uns gemeinsam gelungen, die Ansteckungskurve des Corona-Virus abzuflachen. Darauf können wir alle gemeinsam stolz sein.

Diese Entwicklung erlaubt es uns, erste kleine Erleichterungen auf dem Weg zur Normalisierung unseres Lebens einzuleiten. Dabei dürfen wir die erreichten Erfolge nicht gefährden und können daher nur in kleinen Etappen mit mehreren Schritten in unser vertrautes Leben zurückkehren. Dabei reden wir bei dem Zeitraum der schrittweisen Erleichterungen nicht von Tagen oder Wochen. Wir sprechen hier von Monaten. Wie gut wir dabei vorankommen, hängt einerseits vom Virus und dem medizinischen Fortschritt, andererseits aber auch nach wie vor vom Verhalten eines jeden Einzelnen ab.

Auch weiterhin müssen wir uns alle an die Regeln halten. Wir müssen weiterhin streng die Hygienevorgaben einhalten, Abstand halten und auch wenn es schwer fällt, auf geselliges Freizeitvergnügen verzichten. Wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sollten nach Möglichkeit Alltagsmasken – auch selbstgenähte – oder ein Schal oder ein Tuch vor Mund und Nase getragen werden.

Ich will die einzelnen Schritte erläutern, die in Schleswig-Holstein ab Montag greifen:
Alle Geschäfte, deren Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht übersteigt, oder die ihre Verkaufsfläche auf diese Zahl reduzieren, dürfen unter strikten Auflagen wieder öffnen. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Auto-, Fahrrad- und Buchhandel wieder öffnen.

Wie geplant starten in der nächsten Woche die Abiturprüfungen an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. An den prüfungsfreien Tagen wird es ab dem 22. April in allen Gemeinschaftsschulen eine Vorbereitung auf die Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Abschluss und zum mittleren Schulabschluss geben. Auch an den Hochschulen können ab Montag Prüfungen abgenommen werden. Erforderlich dafür ist wie an den Schulen die Vorlage eines Hygieneplans. Für alle anderen Schüler, auch an den beruflichen Schulen, wird es frühestens ab dem 4. Mai eine etappenweise Rückkehr in die Schulen geben, beginnend mit den Übergangsjahrgängen, also denjenigen, die die Schulart wechseln, wie die Grundschülerinnen und -schüler, und denjenigen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen werden.

Für die Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen braucht es einen gewissen Vorlauf, damit vor Ort die notwendigen hygienischen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel Schülerbeförderungen organisiert werden können. Bereits ab 20. April wird daher die Notbetreuung in der Kita und für Schüler bis zur 6. Klasse ausgeweitet. Ab Montag dürfen alle berufstätigen Alleinerziehenden sowie Familien, in denen ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet, ihre Kinder in die Notbetreuung bringen.

Darüber hinaus dürfen ab Montag die Tier- und Wildparks im Land unter Auflagen wieder öffnen. Zum 4. Maiwollen wir dann auch Individualsport im Freien ermöglichen – immer unter dem Vorbehalt niedriger Infektionszahlen. Friseurbetriebe können sich ebenfalls darauf vorbereiten, ab dem 4. Mai wieder zu öffnen, sofern die Hygiene-Auflagen eingehalten und die persönliche Schutzausrüstung gewährleistet werden kann.

Bis Ende August bleiben Großveranstaltungen untersagt, aber beginnend mit dem 4. Mai wollen wir in Schleswig-Holstein erste Veranstaltungen nach klar definierten Kriterien wieder ermöglichen. Die Größenordnungen hängen von der Entwicklung der Pandemie ab. So lange die Ansteckungsrate niedrig bleibt, werden wir die zulässige Teilnehmerzahl behutsam steigern, sodass erst Ende August bestimmte Veranstaltungen mit möglicherweise bis zu 1.000 Gästen möglich sind.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sind weiterhin nicht erlaubt. Hier sind wir im Austausch und werden schnell umsetzen, was Bund und Länder mit den großen Religionsgemeinschaften in diesen Tagen vereinbaren.

Gerade im Tourismusland Schleswig-Holstein ist es uns wichtig, für Gastronomie, Hotels und private Vermieter eine Perspektive aufzuzeigen. In einem ersten Schritt soll es dann erlaubt sein, die Zweitwohnungen wieder zu beziehen. In einem zweiten Schritt darf das Vermietungsgeschäft beispielsweise in Hotels und Ferienwohnungen wieder anlaufen. Und im dritten Schritt ist dann auch wieder Tagestourismus möglich. Einen genauen Zeitpunkt können wir momentan noch nicht festlegen.

Aktuell gilt aber weiterhin, dass Urlaubs- und Freizeitreisen nach Schleswig-Holstein nicht gestattet sind.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise auch die ab dem 20. April geltende aktuelle Landesverordnung, können Sie auf den Seiten der Landesregierung einsehen.

Ich verstehe den Wunsch vieler, die Betriebe möglichst schnell wieder hochzufahren. Doch so weit sind wir momentan noch nicht. Wir dürfen das nun Erreichte nicht gefährden und damit einen erneuten Lockdown riskieren. Auf alle diese Themen gehe ich auch in meiner gestrigen Videobotschaft ein.

In den kommenden Wochen kommt es darauf an, dass wir solidarisch und diszipliniert bleiben. Das ist umso wichtiger, da wir nicht jede Lockerung bis ins kleinste Detail regeln können. Deshalb vertraue ich darauf, dass jede und jeder auch eigenverantwortlich abwägt.

Ich setze darauf, dass wir in Schleswig-Holstein weiterhin umsichtig und pragmatisch handeln: damit wir in zwei Wochen die nächsten Schritte aus der Corona-Krise machen können.

Vielen Dank und herzliche Grüße
Ihr Daniel Günther

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